Herzlich Willkommen
an der Petrischule

Hausordnung

Stand: 05.06.2024

Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen bildet die Grundlage für unsere Hausordnung. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich an unserer Schule wohl. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler optimale Rahmenbedingungen für ihre Bildung und Entwicklung vorfinden. Wir begegnen uns mit Fairness, gegenseitiger Achtung und Respekt innerhalb und außerhalb der Schule. Freundliches Grüßen sowie Anklopfen beim Betreten eines Zimmers gehören unter anderem zum kultivierten Miteinander. 

Wir schauen nicht weg, sondern unterstützen engagiert, wenn jemand Hilfe benötigt. Die Sprache, in der wir uns begegnen und miteinander umgehen ist Deutsch.

Allgemeines

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude nur nach Anmeldung im Sekretariat erlaubt (Klingel Paul-Gruner-Straße 50).

Schülerinnen und Schüler sowie schulfremde Personen kommen Hinweisen und Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehend nach. Das Tragen von Kopfbedeckungen – ausgenommen sind religiöse Gründe oder nach Absprache mit Schulleitung – ist während des Unterrichtes nicht gestattet. Angemessene Kleidung ist für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich.

Inventar, Unterrichtsräume, Flure, Treppen, Sanitäreinrichtungen und Außenlangen sind zu schonen und sauberzuhalten. Müll ist in die bereitstehenden Mülleimer zu entsorgen.

Mutwillige Zerstörungen, Schmierereien und Graffiti werden zur Anzeige gebracht. In diesen Fällen ist Schadenersatz zu leisten. Das Mitführen und Konsumieren von Alkohol und Zigaretten oder E-Zigaretten sowie andere legaler und illegaler Drogen oder Chemikalien ist allen beteiligten Personen auf dem Schulgelände oder bei Teilnahme an schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule, auch an diesen Orten, untersagt. Bei Schülerinnen und Schülern wird der Verstoß mit sofortiger Suspendierung geahndet, zur Anzeige gebracht und kann den Schulausschluss nachsichziehen. 

Das Mitführen und Benutzen von Waffen jeglicher Art sowie pyrotechnischer Erzeugnisse ist auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten. Der Verstoß kann mit sofortiger Suspendierung geahndet werden, zur Anzeige gebracht und kann den Schulausschluss nach sich ziehen. 

Dies gilt ebenso für gewaltvolle oder pornografische Darstellungen und deren Verbreitung.

Unterricht

Mit dem Einlass zur 1. Stunde 7.30 Uhr über den Hofeingang werden die Schülerinnen und Schüler durch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer erwartet und finden sich bis spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in den Fachunterrichtsräumen ein. Ab 7.45 Uhr ist die Schule aus Sicherheitsgründen verschlossen und Einlass erfolgt nur noch über den Haupteingang durch Klingeln und anschließende Anmeldung im Sekretariat unter Angabe des Verspätungsgrundes. Mit dem Betreten des Schulhauses unterliegen Schülerinnen und Schüler der Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer und halten sich nicht alleine im Schulhaus auf. Der Unterricht beginnt pünktlich und wird ausschließlich durch das unterrichtende oder betreuende Lehrpersonal beendet. Erscheint bis 5 Minuten nach dem Stundenklingeln keine Lehrkraft, meldet sich der Klassensprecher oder dessen Stellvertreter im Sekretariat. Das Zimmer 10 darf nach vorheriger Absprache von Schülerinnen und Schülern zum Beispiel während Frei – oder Ausfallstunden selbstständig ohne Betreuung genutzt werden.

Mobiltelefone sind ganztägig aus – oder stummgeschaltet in der Tasche aufzubewahren. Bei Verstoß wird das Gerät bis zum Ende des Schultages in der Schulleitung verwahrt. Bei wiederholten Verstößen kann die Schulleitung verfügen, dass die Erziehungsberechtigten das Handy in der Schule abholen müssen oder ein Handyverbot für die entsprechende Schülerin/ den entsprechenden Schüler erteilt wird. In begründeten Fällen dürfen Schülerinnen und Schüler mit ausdrücklicher Erlaubnis der Fachlehrerinnen und Fachlehrer das Mobiltelefon im Unterricht benutzen. Bild – und Tonaufnahmen sind nur mit Genehmigung der Schulleitung und der betreffenden Person statthaft. Zuwiderhandlungen werden in der Regel zur Anzeige gebracht.

Arbeitsplatz und Unterrichtsraum werden in ordentlichem Zustand verlassen. Analoge Tafeln werden sauber abgewischt, Stühle, außer mittwochs, am Ende des Schultages hochgestellt und der Müll s.o. ordentlich entsorgt. Jacken werden an die dafür vorgesehen Haken im Zimmer aufgehängt, in den Fachunterrichtsräumen Biologie und Chemie in die bereitstehenden Schränke. Die Lehrkraft achtet vor Verlassen des Zimmers darauf, dass alle Fenster fest verschlossen und Laptops in den vorgesehenen Schränken verwahrt sind.

Wir arbeiten sorgsam mit allen elektronischen Geräten. Entstandene Schäden an Endgeräten und/oder Zubehör sind umgehend im Sekretariat anzuzeigen.

Versäumte Leistungsnachweise sind verpflichtend zum vereinbarten Termin nachzuholen. Erfolgt dies nicht, wird die nicht erbrachte Leistung mit der Note „Ungenügend“ bewertet.

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich am Vertretungsplan im Schaukasten oder im Internet zu aktuellen Änderungen zu informieren. Eltern nutzen den Vertretungsplan im Internet, zu erreichen unter: stundenplan24.de Die Zugangsdaten sind im Sekretariat erhältlich.

Für die Dokumentation der Daten des Klassen – und Notenbuches nutzen wir eine Onlineplattform. Deren Zugangsdaten erhalten Sie als Eltern ebenfalls im Sekretariat.

Lernsax ist unsere Lernplattform, welche wir zur schriftlichen Kommunikation bevorzugen. Mailadressen aller Lehrenden finden sich auf der Homepage der Petrischule.

Unterrichtszeiten

1. Stunde 07.45 – 08.30 Uhr
2. Stunde 08.40 – 09.25 Uhr
3. Stunde 09.50 – 10.35 Uhr
4. Stunde 10.45 – 11.30 Uhr
5. Stunde 11.40 – 12.25 Uhr
6. Stunde 12.55 – 13.40 Uhr
7. Stunde 13.45 – 14.30 Uhr
8. Stunde 14.35 – 15.20 Uhr
9. Stunde 15.25 – 16.10 Uhr

Hitzeplan/ verkürzter Unterricht

1. Stunde: 7.45 – 8.15 Uhr
2. Stunde: 8.20 – 8.50 Uhr
3. Stunde: 8.55 – 9.25 Uhr
9.25 – 9.50 Uhr Frühstückspause
4. Stunde: 9.50 – 10.20 Uhr
5. Stunde:     10.30 – 11.00 Uhr
6. Stunde:     11.10 – 11.40 Uhr
7. Stunde:     11.50 – 12.20 Uhr

Freistunden

Bei spontanem Ausfall von Randstunden dürfen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 das Schulgelände für diese Zeit verlassen. Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände in dieser Zeit nicht verlassen wollen, halten sich im zugewiesenen Raum (z.B. Zimmer 10) auf. Das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden, die nicht Randstunden sind, ist erst ab Klasse 9 mit Zustimmung der Eltern erlaubt.

Pausen

Das Schulgelände wird während der Pausen nicht verlassen. Der nachfolgende Unterrichtsraum wird umgehend aufgesucht. Schülerinnen und Schüler halten sich vornehmlich am Platz auf und bereiten sich auf den Unterricht vor. Weiterhin wird die Zeit genutzt, um die Toilette zu besuchen. Während des Unterrichts wird die Toilette nur im Notfall benutzt.

Unterrichtsmaterialen aus den Spinden sind vor Beginn des Unterrichtstages oder während der Hofpausen zu entnehmen.

Während der Hofpausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig das Schulhaus und halten sich auf den Höfen der Petrischule auf. Das Benutzen der Spielgeräte der Grundschule ist nicht erlaubt.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen auf Wunsch der Eltern mit einem Ausweis mit Foto nach Einsichtnahme der aufsichtführenden Lehrkraft im Eingangsbereich das Schulhaus in den großen Pausen verlassen. Verletzen Schüler und Schülerinnen, die das Schulgelände verlassen dürfen, Gesetze im Sinne des Jugendschutzes, wird das Verlassen der Schule während der großen Pause Einzelnen – im Wiederholungsfall allen Schülerinnen und Schülern untersagt.

Das Fußballfeld ist begrenzt auf höchstens 18 Spielerinnen und Spieler. Auch beim Fußballspiel haben Fairness und angenehmer Umgang Priorität. Die Weitsprunganlage ist während der Hofpause nicht zu betreten. Der Aufenthalt im Speiseraum ist am Essen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern vorbehalten. Kinder und Jugendliche, die mitgebrachtes Essen, welches mit Besteck gegessen werden muss, verzehren wollen, dürfen dies ebenfalls im Speiseraum tun, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Der Speiseraum ist ordentlich zu verlassen. Speisen und Speisereste werden nicht mitgenommen und außerhalb des Speiseraumes verzehrt.

Krankheiten

Eltern informieren das Sekretariat der Schule von dem Unterrichtsbeginn ihres Kindes über dessen Erkrankung. Tritt eine Erkrankung während des Unterrichtstages auf, melden sich betreffende Schülerinnen und Schüler im Sekretariat. Die Schulsachbearbeiterin informiert die Eltern. Eltern tragen dafür Sorge, dass ihr Kind umgehend abgeholt wird. Kinder werden bei Krankheit grundsätzlich nicht allein entlassen außer mit handschriftlich unterzeichneter Vollmacht. Dauervollmachten sind nicht zulässig.
Entschuldigungen wegen Krankheit von Eltern sind zulässig. Krankschreibungen und ärztliche Atteste sind durch Eltern zu unterschreiben. Im Einzelfall kann bei häufigeren Fehlzeiten durch die Schulleitung eine Krankschreibung vom ersten Krankheitstag gefordert werden.
Bei Vorliegen einer Sportbefreiung ist die Teilnahme am Unterricht dennoch verpflichtend. Die Fachlehrerkräfte sorgen für sinnvolle Aufgabenstellungen, die benotet werden können.

Sicherheit

Kommt es aufgrund grober Verstöße gegen die Hausordnung zu Unfällen mit körperlichen oder/und materiellen Schäden, wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen. 

Verstöße gegen die Hausordnung sind der nächsten erreichbaren Lehrkraft anzuzeigen. Bei groben Verstößen wird die Schulleitung informiert.

Bei Feueralarm verlassen alle am Schulleben Beteiligten umgehend das Gebäude auf den nächstgelegenen dafür vorgesehenen Rettungswegen und versammeln sich auf dem Stellplatz des Hofes. Es werden keine Materialen mitgeführt.

Bei einer Gefahrensituation von außen verschließt die Fachlehrerkraft das Zimmer eigenverantwortlich von innen. Die jeweilige Situation beachtend, sorgt sie für bestmöglichen Schutz und informiert umgehend die Schulleitung und/oder die Polizei. Schülerinnen und Schüler benutzen ihre Handys erst nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft.

Das Laden privater Geräte jeglicher Art ist in der Schule untersagt.

Unsere Hausordnung gilt in Verbindung mit Fachraumordnungen, Sporthallenordnungen und der Speiseraumordnung. Schwere Verstöße gegen die Wertvorstellungen, das Regel- und Normverhältnis an der Schule sind nicht zu tolerieren., da sie unser Schulleben dauerhaft schädigen und einschränken.